Reparieren oder verkaufen? Wertminderung bei einem Unfallwagen - weitaus mehr als man denkt, auch nach der Reparatur. - kfzmitdefekt.de

Reparieren oder verkaufen? Wertminderung bei einem Unfallwagen – weitaus mehr als man denkt, auch nach der Reparatur.

Unfallwagen – Definition

Ein Unfall schadet einem Auto über die Reparaturkosten hinaus. Auch, wenn nach einer erfolgten Reparatur – die im besten Fall von der Kfz-Haftpflichversicherung des Verursachenden übernommen wird – der eigentlich entstandene Schaden behoben wurde, muss in den meisten Fällen das Auto als Unfallwagen deklariert werden. Dies gilt immer dann, wenn der Unfallschaden erheblich ist, bzw. wenn es sich beim Schaden nicht nur um geringfügige, oberflächliche Lackschäden handelt (juris.bundesgerichtshof.de). 

Dem oben zugrundeliegenden BGH Urteil nach muss ein Fahrzeug also einem potentiellen Käufer gegenüber als Unfallfahrzeug ausgegeben werden, selbst dann, wenn nur eine kleine Beule inklusive Lackschaden entstanden ist. Im Rechtsumfeld wird dies als Offenbarungspflicht bezeichnet.

Wird der Käufer eines Unfallwagens nicht darüber informiert, kann dieser den Kaufvertrag anfechten, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

Wird ein Unfallwagen wissentlich verkauft, ohne dass der Schaden angegeben wurde, kann der Verkauf sogar dem Tatbestand der arglistigen Täuschung entsprechen. 

Als Faustregel kann man sich merken: erheblich ist ein Schaden dann, wenn er die Bagatellschadengrenze übersteigt. Diese liegt bei 750 Euro. Alles, was drüber liegt, ist also anzeigepflichtig. Das Gemeine bei einem Unfallwagen ist allerdings, dass die Wertminderung höher als die Reparaturkosten vermuten lassen ausfallen kann, was im Folgenden skizziert wird.

Formen der Wertminderung nach einem Unfall

Grundsätzlich teilt sich die Wertminderung nach einem Unfall in zwei unterschiedliche Arten auf: die merkantile Wertminderung und die technische Wertminderung. Der folgende Abschnitt erklärt die Unterschiede.

  1. Die technische Wertminderung eines Unfallwagens

Bei der technischen Wertminderung erfolgt eine vollständige Reparatur des Unfallwagens. Anders als bei der merkantilen Wertminderung sind jedoch verbleibende (nicht beseitigungsfähige) Mängel direkt sichtbar. Ein Beispiel hierfür sind Farbabweichungen nach der Lackierung. 

  1. Die merkantile Wertminderung eines Unfallwagens

Wie oben bereits angedeutet, fällt die gesamte Wertminderung nach einem Unfall meist höher aus, als an den Reparaturkosten abzulesen wäre. Dies kommt dadurch zustande, dass selbst bei vollständiger Reparatur eines Unfallwagens in der Folgezeit Mängel auftreten können, die durch den Unfall zwar entstanden, sich jedoch erst später offenbaren. Dies wird in der Regel vom Markt “psychologisch” eingepreist, wenn ein reparierter Unfallwagen in den Verkauf geht. 

Dazu ein Beispiel: Gehen wir von zwei äußerlich völlig identischen Fahrzeugen aus (inklusive identischer Laufleistung etc.), die beide nebeneinander zum Verkauf stehen. Das eine Fahrzeug wird als unfallfrei ohne Zusatz angeboten. Bei dem zweiten Fahrzeug handelt es sich um ein repariertes Unfallfahrzeug, das auch als solches deklariert wird:

Es kann mit Recht behauptet werden, dass ein Käufer bei gleichem Preis stets den unfallfreien Wagen vorziehen würde. Allgemein gesprochen zeigt diese Veranschaulichung, dass die psychologische Wertminderung in der Regel viel höher ist, als die tatsächliche. 

Etwaige Gedanken, die beim Käufer hier eine Rolle spielen sind solche wie 

  • „Wurden tatsächlich alle Schäden entdeckt?”
  • „Wie nachhaltig in Relation zu einem unfallfreien Wagen sind die Reparaturen?”

Da nun aber heutzutage technische Wertminderung aufgrund der hohen Professionalität der Werkstätten kaum noch anzutreffen ist, kann Folgendes sofort abgeleitet werden:

Fazit:

Durch die merkantile Wertminderung besteht die Möglichkeit, dass ein angemessener Preis beim Verkauf eines Unfallwagens NACH einer Reparatur nicht erzielt werden kann. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand. Ein Veräußern des Unfallfahrzeugs VOR einer etwaigen Reparatur kann also die bessere Wahl sein.

Quellen:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=41933&pos=0&anz=1

https://089-kfz-gutachten-muenchen.de/merkantile-wertminderung/