In der Regel reicht ein Standardvertrag aus. Sie sollten jedoch ganz genau beschreiben, was an dem Auto defekt ist und außerdem sollten Sie auf mögliche Folgeschäden durch z.B. einen Unfall aufmerksam machen.
Außerdem sollten Sie sämtliche Gewährleistungsansprüche explizit ausschließen!
Grundsätzlich ist der Verkauf trotz bestehender Finanzierung möglich.
Setzen Sie sich dafür am besten mit der finanzierenden Bank in Verbindung oder kontaktieren Sie ganz einfach uns und wir übernehmen sämtlichen Papierkram sowie die Kommunikation mit der Bank für Sie.
Definitiv ja!
Um garantiert mögliche Gewährleistungsansprüche seitens des Käufers auszuschließen, sollten Sie als Privatperson ein Unfallauto bzw. ein beschädigtes Fahrzeug ausschließlich an einen Gewerbetreibenden oder ein Unternehmen verkaufen.
Sollten Sie der Geschädigte sein, so können Sie das Auto verkaufen, sobald ein Gutachten durch einen Sachverständigen vorliegt.
Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, so fragen Sie am besten Ihren Anwalt um Rat.
Sofern Ihr Auto nicht geleast ist, können Sie das Auto auch selber verkaufen.
Bei finanzierten Fahrzeugen sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit dem Kreditgeber halten, vor allem dann, wenn dieser den Fahrzeugbrief einbehalten hat.
Bei uns natürlich ;-)
Auf www.kfzmitdefekt.de können Sie Ihr defektes Auto sicher und seriös zum Spitzenpreis verkaufen.
Sofern der Verkäufer bzw. der Vorbesitzer Kenntnis von dem Schaden hatte, können Sie einen Schadensersatz oder sogar die Rückabwicklung des Vertrages geltend machen.
Auch dann, wenn der Vertragsabschluss bereits Jahre zurückliegt.
Im Regelfall ist ein Verkauf des Leasing Autos nicht ohne weiteres möglich und hängt von Ihrem Leasinggeber ab.
Kontaktieren Sie dazu am besten Ihren Leasing-Vertragspartner.
Sollten Sie sich entschieden haben Ihr Fahrzeug wieder instand setzen zu lassen, sollten Sie die Karosseriewerkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen.
Wenn Sie keine Werkstatt kennen, schauen Sie einfach auf Google nach Werkstätten in Ihrer Nähe und lesen Sie sich Erfahrungsberichte sowie Bewertungen anderer Nutzer durch.
Ja, das können Sie natürlich.
Sobald das Gutachten vorliegt, steht einem Verkauf des Unfallautos nichts mehr im Wege.
Als Privatverkäufer haben Sie die Möglichkeit, die Gewährleistung grundsätzlich auszuschließen.
Um jedoch mögliche Streitigkeiten mit dem Käufer zu vermeiden, ist es empfehlenswerter Ihr Unfallfahrzeug an ein Unternehmen bzw. einer Gewerbetreibenden Person zu verkaufen.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann schreiben Sie uns einfach eine Mail mit Ihrer Frage an info@kfzmitdefekt.de und wir helfen Ihnen gerne weiter.