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Wildschaden

Generell wird jeder Schaden, der durch das Zusammenprallen eines Autos mit einem Wild zustande kommt, dann als Wildschaden bezeichnet, wenn das Tier zum Haarwild gehört.

Welche Tiere zählen zu einem Wildschaden?

  1. Schwarzwild
  2. Rotwild 
  3. Murmeltiere 
  4. Hasen 
  5. Kaninchen 
  6. Luchsarten
  7. Füchse 

Des Weiteren sind marderartige Tiere, Wildschweine, Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde Teile des Haarwilds. 

Der Deutsche Jagdverband DJV veröffentlicht jährliche Wildunfall Statistiken. Ein Blick auf die Zahlen macht die Bedeutung des Wildschadens und die damit in Verbindung stehenden Unfälle und defekte Autos deutlich: Alleine die Anzahl der Rehe, welches durch Straßenverkehr zu Tode gekommen ist, betrug in der Zeit von 2017 bis 2020 insgesamt fast eine halbe Million Tiere, was den Stellenwert des Wildschadens in der Schadensstatistik veranschaulicht. 

Bei einem Zusammenstoß mit einem Haarwild zahlt die Teilkaskoversicherung. Wenn ein Schaden allerdings nicht durch einen Zusammenstoß, sondern durch Ausweichen oder wegen eines bereits toten Tieres entsteht, greift nur eine Vollkaskoversicherung. 

Das Gleiche gilt für Wildschäden, die an stehenden Fahrzeugen verursacht werden. Auch hier greift nur eine Vollkaskoversicherung und zwar sogar dann, wenn der beschädigte Wagen an einer Ampel steht.

In der Regel kommt es bei Wildschäden zu Schäden an Stoßstangen, Motorhauben und Kotflügeln des Autos. Ist das Tier besonders groß, kann auch schon mal die Frontscheibe und der Kühler zerstört werden. 

Von der Seite her aufprallende Tiere fügen dem Auto starke Verformungen an Türen und Rahmen zu, oft in Verbindung mit Glasbruch. Bei besonders ungünstigen Zusammenstößen können sich sogar Spur- und Lenkstangen verziehen.