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Vandalismusschäden

Vandalismusschäden sind per Definition Fahrzeugschäden, “die mutwillig von betriebsfremden Personen verursacht werden” (https://verkehrslexikon.de/). Der finanzielle Aufwand, der dann für den Kfz Besitzer entsteht, fällt oft recht hoch aus. Dies ist dann besonders schmerzhaft, wenn der Fahrzeughalter nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, denn ein Vandalismusschaden wird ausschließlich von Vollkaskoversicherungen abgedeckt, nicht von Teilkaskoversicherungen. Und auch eine Haftpflicht Versicherung nützt dem Kfz Eigentümer in diesem Fall nichts. Laut den Halvita Versicherungen verzeichnet Deutschland jährlich mehr als eine halbe Million Straftaten, welche als Vandalismusschäden klassifiziert sind und hauptsächlich Nachts begangen werden. Um Forderungen gegenüber Versicherungen geltend machen zu können, ist es wichtig, Fotos und eine Inventarliste zu erstellen. Auch die Polizei muss informiert werden. Hier erstattet der Geschädigte Anzeige und benennt die beschädigten Dinge. Fast die Hälfte aller Autofahrer werden mindestens einmal im Leben mit einem Vandalismusschaden konfrontiert (versicherungsrechtsiegen.de). Wenn der Schaden hoch ist und der Fahrzeughalter keine ausreichende Versicherung abgeschlossen hat, kann in vielen Fällen nur noch der Verkauf des Autos die finanzielle Last begrenzen.

Quellen:
https://www.helvetia.com/de/web/de/ueber-uns/blog-medien/stories/alltag-und-versichern/vandalismus-am-auto.html
https://verkehrslexikon.de/

Vandalismus-Schäden am Auto – Wer zahlt?