Leider bedienen sich nach wie vor einige KFZ-Händler und Aufkäufer unschönen Maschen, um möglichst günstig an Ihr defektes Auto zu kommen.
Sollten Sie sich zum Beispiel telefonisch mit einem Händler bezüglich des Preises geeinigt haben, sendet Ihnen der Aufkäufer meistens eine Kaufbestätigung vorab z.B. per E-Mail mit der Bitte diese einmal zu bestätigen, in dem Sie kurz auf die Mail antworten.
Dieses Vorgehen ist soweit auch in Ordnung, denn meistens hat der Händler eine weite Anreise und möchte nachvollziebarerweise keine teure Leerfahrt in Kauf nehmen müssen.
ACHTUNG: Eine solche Kaufbestätigung ist ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Ihnen und dem Käufer. Ein Vertrag bedarf nach deutschem Recht keiner Form. Das heißt dieser kann auch mündlich geschlossen werden. Ein Schriftstück dient lediglich als Beweis. Dazu zählen auch WhatsApp Chats!
Lesen Sie sich daher genau durch, was Sie dem Händler im Detail konkret zusichern!
Nachfolgend finden Sie die 3 am weitesten verbreiteten Fallstricke
Falle Nr.1: Baujahr
Sehr oft findet sich in Kaufbestätigungen dubioser Firmen statt der gängigen Erstzulassung, das Baujahr wieder. Die wenigsten Autobesitzer kennen das genaue Baujahr Ihres Kfz, denn aus den deutschen Fahrzeugpapieren geht lediglich die Erstzulassung hervor.
Falle Nr.2: Kein Abholdatum
Wenn aus der Kaufbestätigung kein konkretes Abholdatum hervorgehen sollte, sollten Ihre Alarmglocken angehen.
Begrenzen Sie die Abholfrist auf maximal 5 Tage und nur nach Absprache länger!
Es kommt durchaus vor, dass der vermeintliche Käufer sich wochenlang Zeit lässt, damit Sie das Auto anderweitig verkaufen und er nun einen Schadensersatz gegen Sie geltend machen kann.
Falle Nr.3: Vorschäden
Hat Ihr Auto Vorschäden? Nachlackierungen? Einen Austauschmotor?
Vermerken Sie alles in der Kaufbestätigung, was Ihnen einfällt.
Meistens prüft der Abholfahrer vor Ort die Lackdichte Ihres defekten Autos und unterstellt Ihnen, den Händler getäuscht zu haben.
Jetzt geht der Ärger los und der Händler verlangt einen massiven Preisnachlass wegen der nicht angegeben Mängel, den Vorschäden und/oder dem Baujahr.
Häufig wird mit juristischen Schritten gedroht, wenn keine Einigung erzielt wird.
Es tummeln sich leider viele schwarze Schafe in diesem Geschäft, die teilweise Hand in Hand mit Anwälten zusammenarbeiten, um unwissende Autoverkäufer gnadenlos auszunutzen.
Achten Sie daher unbedingt auf die genannten Punkte, sofern Sie eine Kaufbestätigung zurück an den Händler senden.
Nicht alles was glänzt ist Gold
Wenn Ihnen ein Aufkäufer ein Angebot macht, das deutlich über dem von anderen Aufkäufern liegt, können Sie sich in den allermeisten Fällen auf lästige und unangenehme Nachverhandlungen vor Ort einstellen.
Klingt ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Solche Lockangebote sind in einigen Unternehmen leider immer noch gängige Praxis.
Recherchieren Sie dazu am besten einfach im Vorfeld ein wenig auf Google über das Unternehmen bzw. den im Impressum eingetragenen Unternehmer.